Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause lebt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro im Monat. Viele nutzen ihn nicht oder nur teilweise. Hier lesen Sie, wofür Sie das Geld in Hamburg einsetzen können.
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag wird nicht ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet Kosten für bestimmte Leistungen bis zu dieser Höhe.
Wofür Sie ihn einsetzen können
- Ambulante Pflegedienste – etwa für Hilfe im Haushalt, Begleitung und Betreuung. Bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Leistungen der Körperpflege (Selbstversorgung); diese laufen über die Pflegesachleistung.
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, die in Hamburg anerkannt sind – zum Beispiel Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfen.
- Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege.
Besonderheiten in Hamburg
Anerkannte Angebote finden: Die in Hamburg anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangebote stehen in der Datenbank Pflegelotse unter „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.
Nachbarschaftshilfe: In Hamburg können auch Nachbarn, Bekannte oder Freunde helfen und dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 5 Euro pro Stunde erhalten. Die Voraussetzungen:
- Pflegebedürftige Person und Helfende registrieren sich gemeinsam bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe.
- Die helfende Person ist volljährig, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und lebt nicht im selben Haushalt.
- Eine Person darf höchstens zwei Pflegebedürftige unterstützen.
- Grund- und Behandlungspflege sind ausgeschlossen – dafür ist ein Pflegedienst da.
Nicht genutzte Beträge
Nach geltendem Recht verfällt ein nicht genutzter Entlastungsbetrag nicht sofort: Sie können ihn bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Wie viel Ihnen noch zusteht, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Abrechnung
Bei Angeboten, die selbst abrechnen, reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen das Geld erstattet. Wenn wir für Sie tätig sind, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Wie wir Sie unterstützen
Mit dem Entlastungsbetrag übernehmen wir zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Einkäufe und Betreuung. Wir sagen Ihnen vorab, wie viele Stunden im Monat damit möglich sind und ob ein Eigenanteil entsteht. Mehr unter Leistungen und Kosten.
Stand: Oktober 2026. Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.
