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Curatio Pflegedienst – zur Startseite 040 611 614-0

Was kostet ambulante Pflege?

Ein großer Teil der Pflege wird von der Pflegekasse oder der Krankenkasse bezahlt. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab und sagen Ihnen vorab, ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil entsteht.

Pflegekasse

Pflege und Hauswirtschaft

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse für Pflegesachleistungen monatlich einen festen Höchstbetrag, der mit dem Pflegegrad steigt. Sie können Sachleistungen auch mit Pflegegeld kombinieren. Nur was über den Höchstbetrag hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Pflegekasse · ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag

Zusätzlich steht Ihnen monatlich der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu, etwa für Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Mehr im Ratgeber

Krankenkasse

Behandlungspflege

Verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt häusliche Krankenpflege, trägt die Krankenkasse die Kosten. Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung, die auf 28 Tage im Jahr begrenzt ist; wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Pflegekasse · ab Pflegegrad 2

Verhinderungspflege

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse einen gemeinsamen Jahresbetrag. Wir sagen Ihnen, wie viel davon noch verfügbar ist. Mehr im Ratgeber

Privat

Noch keinen Pflegegrad?

Rufen Sie uns an. Wir erklären, wie Sie den Pflegegrad beantragen, und können bis dahin bereits privat vereinbarte Leistungen übernehmen. So läuft der Antrag ab

Häufige Fragen

Was kostet das Beratungsgespräch am Telefon?

Nichts. Das Telefonat ist kostenfrei und unverbindlich.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Wir rechnen direkt mit Pflege- und Krankenkasse ab. Einen möglichen Eigenanteil nennen wir Ihnen vorab.

Wer beantragt die Leistungen bei der Kasse?

Wir übernehmen die Anträge für Sie und stimmen uns mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.

Bekomme ich einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Ja. Wenn Sie Pflegegeld erhalten, führen wir den vorgeschriebenen Beratungsbesuch durch. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Was ist, wenn wir noch keinen Pflegegrad haben?

Wir erklären den Antrag und können bis dahin privat vereinbarte Leistungen übernehmen.

Ihre Kostenfrage in einem Telefonat geklärt

Wir sagen Ihnen, was die Kasse übernimmt – kostenfrei und unverbindlich.

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