Pflegekasse
Pflege und Hauswirtschaft
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse für Pflegesachleistungen monatlich einen festen Höchstbetrag, der mit dem Pflegegrad steigt. Sie können Sachleistungen auch mit Pflegegeld kombinieren. Nur was über den Höchstbetrag hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Pflegekasse · ab Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag
Zusätzlich steht Ihnen monatlich der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu, etwa für Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Mehr im Ratgeber
Krankenkasse
Behandlungspflege
Verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt häusliche Krankenpflege, trägt die Krankenkasse die Kosten. Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung, die auf 28 Tage im Jahr begrenzt ist; wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Pflegekasse · ab Pflegegrad 2
Verhinderungspflege
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse einen gemeinsamen Jahresbetrag. Wir sagen Ihnen, wie viel davon noch verfügbar ist. Mehr im Ratgeber
Privat
Noch keinen Pflegegrad?
Rufen Sie uns an. Wir erklären, wie Sie den Pflegegrad beantragen, und können bis dahin bereits privat vereinbarte Leistungen übernehmen. So läuft der Antrag ab