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Ratgeber · Nach dem Krankenhaus

Nach dem Krankenhaus: Pflege zu Hause organisieren

Was die Klinik regelt, was die Kasse zahlt und woran Sie vor der Entlassung denken sollten.

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Die Entlassung aus dem Krankenhaus kommt oft schneller als gedacht. Wer früh plant, hat zu Hause von Anfang an die nötige Hilfe. Hier lesen Sie, welche Leistungen es gibt – auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.

Entlassmanagement: Was die Klinik organisiert

Jedes Krankenhaus muss ein Entlassmanagement anbieten (§ 39 Abs. 1a SGB V). Der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Klinik klärt mit Ihnen, welche Hilfe Sie zu Hause brauchen, und nimmt – mit Ihrer Einwilligung – Kontakt zu Pflegedienst, Kranken- oder Pflegekasse auf.

Für die erste Zeit nach der Entlassung kann die Klinik für bis zu sieben Tage häusliche Krankenpflege, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnen. Die weiteren Verordnungen stellt danach Ihre Hausarztpraxis aus.

Häusliche Krankenpflege nach Verordnung

Brauchen Sie zu Hause medizinische Hilfe – etwa Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Kompressionsstrümpfe –, verordnet die Ärztin oder der Arzt häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Erwachsene zahlen eine Zuzahlung: 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten, die 10 Prozent höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Hilfe, wenn noch kein Pflegegrad 2 vorliegt

Nach einer Operation oder schweren Krankheit brauchen viele Menschen für einige Wochen Hilfe, ohne dauerhaft pflegebedürftig zu sein. Dann kann die Krankenkasse einspringen – auch bei Pflegegrad 1:

  • Unterstützungspflege (§ 37 Abs. 1a SGB V): Grundpflege und Hilfe im Haushalt durch einen Pflegedienst, ärztlich verordnet, bis zu vier Wochen je Krankheitsfall – in begründeten Ausnahmefällen länger.
  • Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): wenn Sie den Haushalt nicht weiterführen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann – bis zu vier Wochen, lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, bis zu 26 Wochen. Erwachsene leisten eine Zuzahlung je Tag.
  • Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad (§ 39c SGB V): Reicht die Hilfe zu Hause nicht aus, kann die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung übernehmen – bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Sprechen Sie das Entlassmanagement möglichst vor der Entlassung darauf an.

Ob eine Leistung bewilligt wird, entscheidet Ihre Krankenkasse.

Pflegegrad direkt aus dem Krankenhaus beantragen

Zeichnet sich ab, dass Sie dauerhaft Hilfe brauchen, können Sie den Pflegegrad schon während des Krankenhausaufenthalts beantragen; der Sozialdienst hilft dabei. Befinden Sie sich im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik, muss die Begutachtung in diesen Fällen besonders schnell stattfinden: spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse (§ 18a Abs. 5 SGB XI).

Wie der Antrag abläuft, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Checkliste für Angehörige vor der Entlassung

  • Fragen Sie früh nach dem Entlassungstermin.
  • Rufen Sie den Pflegedienst rechtzeitig an – am besten einige Tage vor der Entlassung.
  • Lassen Sie sich die nötigen Verordnungen mitgeben: häusliche Krankenpflege, gegebenenfalls Heil- und Hilfsmittel.
  • Klären Sie die Medikamente für die ersten Tage und nehmen Sie den aktuellen Medikationsplan mit.
  • Lassen Sie benötigte Hilfsmittel wie Rollator oder Pflegebett rechtzeitig bestellen.
  • Nehmen Sie den Entlassbrief mit und vereinbaren Sie einen Termin in der Hausarztpraxis.

Beratung in Hamburg

Unabhängig und kostenfrei beraten die Hamburger Pflegestützpunkte. Die Adressen für Hamburg-Nord und Wandsbek finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Wie wir Sie unterstützen

Rufen Sie uns möglichst vor der Entlassung an. Wir klären mit Ihnen, welche Hilfe zu Hause nötig ist, stimmen uns mit der Klinik, Ihrer Hausarztpraxis und der Kasse ab und übernehmen Behandlungspflege nach Verordnung sowie Grundpflege und Hilfe im Haushalt – in Barmbek, Dulsberg, Eilbek, Marienthal, Steilshoop, Wandsbek und Winterhude. Auch die Unterstützungspflege und die Haushaltshilfe der Krankenkasse übernehmen wir. Mehr unter Leistungen und Kosten.

Stand: November 2026. Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Kranken- und Pflegekasse.

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