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Ratgeber · Verhinderungspflege

Verhinderungspflege: Vertretung, wenn Sie als Angehörige ausfallen

Bis zu 3.539 Euro im Jahr, damit die Pflege zu Hause weitergeht – so nutzen Sie die Leistung in Hamburg.

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und selbst ausfallen – wegen Urlaub, Krankheit oder eines wichtigen Termins –, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung: die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Hier lesen Sie, wer Anspruch hat, wie viel die Kasse zahlt und wie Sie die Leistung in Hamburg nutzen.

Wer hat Anspruch?

  • Die pflegebedürftige Person hat Pflegegrad 2 bis 5 und wird zu Hause gepflegt. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege.
  • Die Pflegeperson – meist Angehörige – ist verhindert: zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit, einen Arzttermin oder andere wichtige Gründe.
  • Seit Juli 2025 müssen Sie vorher nicht mehr sechs Monate gepflegt haben. Die Leistung gibt es ab Feststellung des Pflegegrads.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es zusammen einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr, für bis zu acht Wochen im Jahr. Sie entscheiden selbst, wie Sie den Betrag auf beide Leistungen aufteilen. Der Betrag gilt je Kalenderjahr; was Sie bis zum 31. Dezember nicht nutzen, verfällt.

Stundenweise oder am Stück

  • Stundenweise (weniger als acht Stunden am Tag): Sie können die Verhinderungspflege über das Jahr verteilen, etwa für einen festen Nachmittag pro Woche. Ihr Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt.
  • Tageweise oder mehrere Wochen am Stück, zum Beispiel während Ihres Urlaubs: In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegelds weiter.

Wer darf die Vertretung übernehmen?

Ein ambulanter Pflegedienst, Nachbarn, Bekannte oder auch andere Angehörige. Für nahe Angehörige gelten Besonderheiten:

  • Sind Vertretende bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert oder leben sie im selben Haushalt, zahlt die Kasse höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegelds im Jahr: bei Pflegegrad 2 bis zu 694 Euro, Pflegegrad 3 bis zu 1.198 Euro, Pflegegrad 4 bis zu 1.600 Euro, Pflegegrad 5 bis zu 1.980 Euro.
  • Zusätzliche Kosten, etwa Fahrtkosten, können auf Nachweis erstattet werden – zusammen höchstens bis zum Jahresbetrag.

Antrag und Abrechnung

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt, auch nachträglich. Geben Sie an, wer in welchem Zeitraum vertreten hat, und legen Sie Rechnungen oder Belege bei. Wenn wir die Verhinderungspflege übernehmen, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wir helfen beim Antrag: Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – wir erklären, welche Angaben die Pflegekasse braucht, und stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen. Bei Bedarf übernehmen wir den Antrag auch ganz und reichen ihn für Sie bei der Pflegekasse ein.

Fristen beachten: Reichen Sie Belege zeitnah ein. Kosten aus 2025 sollten Sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse geltend machen.

Beratung in Hamburg

Unabhängig und kostenlos beraten die Pflegestützpunkte der Stadt Hamburg, auch zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Stützpunkte für Hamburg-Nord und Wandsbek finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen. Wie viel von Ihrem Jahresbetrag noch verfügbar ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Wie wir Sie unterstützen

Wir übernehmen die Pflege stunden-, tage- oder wochenweise bei Ihnen zu Hause – in Dulsberg, Barmbek, Winterhude, Wandsbek, Eilbek, Marienthal und Steilshoop. Vorab sagen wir Ihnen, wie viele Einsätze mit Ihrem Jahresbetrag möglich sind und ob ein Eigenanteil entsteht, und übernehmen auf Wunsch auch den Antrag bei der Pflegekasse. Mehr unter Leistungen und Kosten.

Stand: Oktober 2026. Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.

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